Das Urteile und Beschlüsse ohne die Unterschrift des Richters keine Gültigkeit haben, wissen wir schon längst. Trotzdem werden die Urteile und Beschlüsse trotz Einspruches umgesetzt. Hier machen sich nicht nur die Richter, sondern auch die Behörden strafbar, welche die rechtsungültigen Urtele und Beschlüsse in die Tat umsetzen!
Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig ist
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB.
Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift
ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde !
Zur Schriftform gehört grundsätzlich ..
Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtkräftig ist! Unterschriften unter Urteilen
wie “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel oder auf richterliche
Anordnung sind in echten Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister
als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen werden kann, wer das Urteil
tatsächlich erlassen hat !
Solche Urteilsentwürfe oder Scheinurteile ..
. werden auch von unwissenden Polizisten und Gerichtsvollziehern trotzdem vollstreckt und
dass obwohl für Richter die Schriftformerfordernisse in noch verschärfter Form gelten :
Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem
Richter zu unterschreiben. Im Zivilrecht gilt alternativ der § 315 ZPO. Siehe…
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