SCHWERBEHINDERTE SOLLTE SELBST PFLEGERIN WERDEN

Wenn eine Schwerbehinderte sich selbst pflegt, hat sie auch keinen Bedarf, sich pflegen zu lassen. Wenn sie auf die Pflegeleistungen
verzichtet, verzichtet sie dann auch auf das Pflegegeld. Denn das
Pflegegeld ist bedarfsorientiert.

Gegen den Strom

29.09.2015

Im Suhler Jobcenter wurde einer schwerbehinderten Hartz IV Bezieherin von einer Integrationskraft eine Tätigkeit vonmehr als 7 Stunden als Stationshelferin ohne angeblichen Wochenenddienst und Schichtdienst angeboten. Der Jobcenter-Mitarbeiter wusste offenbar, dass die Transferbezieherin einen Schwerbehindertengrad von 30% hat. Und auch eine Gleichstellung ist dem Jobcenter bekannt.

Die Betroffene leidet unter Asthma, erlitt einen Bandscheibenvorfall und hat eine Chemikalienallergie. Diese Tatsachen wurde nicht berücksichtigt. Als die Betroffene fragte, ob auch Schicht- und Wochenenddienste zu verrichten seien, verschwieg ihr dies dieser Mitarbeiter. Als sie sich selbst in dem Krankenhaus erkundigte, war dies keine Arbeitsstelle, sondern ein Projekt, das zwischen dem Jobcenter Suhl und dem SRH Klinikum Suhl gestartet wurde, um Stationshelfer als Arbeitskräfte zu gewinnen.

Die Mitarbeiterin sagte am Telefon folgendes: Dazu müssten die Arbeitslosen ein kostenloses 8wöchiges Praktikum absolvieren, um zu sehen, ob der Betroffene auch für diese Arbeit geeignet sei. Danach erfolgt erst eine Auswahl. Während dieses Praktikums muss…

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