Mordabsicht per Gerichtsbeschluss!

Wer meine Artikel in eigener Sache gelesen hat, weiß um was es geht! Jetzt rächt sich die Justizmafia für meine Veröffentlichungen. Heute kam der Beschluss zur Beleidigungsklage Landgericht. Amtsgericht – Beschluss zur Beleidigungsklage.

Danach ist unmittelbare Haft vorgesehen. Die Verurteilung wurde schon am 17.11. beschlossen, aber keine Informationen dazu herausgegeben. Außerdem enthält er keine Rechtsmittelbelehrung und kann deshalb sofort umgesetzt werden Das ich schwer krank bin und an Herzschwäche leide, werde ich die Verhaftung nicht überstehen. Das wissen auch die Gerichte, damit ist dann das Kapitel Knoche abgeschlossen!

Trotz allem werde ich bis zum Schluss gegen diesen Faschismus kämpfen.

4 Gedanken zu „Mordabsicht per Gerichtsbeschluss!

  1. Seehr gehrter Herr Knoche,

    Lesen Sie dieses Schreiben bitte durch!

    (Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen Helfen!)

    Dieses Schreiben vom (Scheingericht) hat keine Gültigkeit, aufgrund des Mangels von:

    – kein Beamtenstatus mehr ab 8. Mai 1945
    – alle Richter haften mir Ihrnen Urteilen selbst, da Sie keine Beamten sind, sondern nur Dienstangestellte der BRD
    – BRD (GmbH) ist kein Staat, sondern nur ein Verwalter eines Staates (Reichsdeutschland)Artikel 48 HLKO
    – das Urteil ist nicht rechtskärftig da es zur keiner Verhandlung gekommen ist
    – Dieses Schreiben ist Maschinel erstellt und ohne Unterschrift gültig, verstößt gegen das Unterschriftgesetz
    da ansonsten dieses Schreiben nur ein Vorschlag ist
    – Schauen sie bitte mal nach den HELKO und SHAEF gesetzen nach!
    – Verstoß gegen das Menschenrechtsgestez
    – Klagen würde ich gegen den Richter und die (Schein) Beamt/in beim Strafgerichtshof in Den Haag
    – Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung
    – Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB
    – Urkundenfälschung § 267 StGB
    – Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als
    Urkunde.
    – Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist
    strafbar.
    – Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

    – vorsätzlicher Betrug
    – vorsätzliche Täuschung
    – vorsätzliche Amtsanmaßung
    – vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
    – vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
    – Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
    – vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.
    Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
    Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.

    Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

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  2. Den Strafgerichtshof in den Haag ?? Den finanziert doch zu etwa 70 % die BRD !“!
    Wie kann man in dem Firmenkonsortium BRD klagen? Dies geht doch gar nicht!
    In der BRD gelten keine Gesetze mehr, da alles nur noch auf Handelsrecht beruht.
    Das diese Dinge in den SHAEF Gesetzen enthalten sind, ist klar. Aber wen soll man beauftragen, seine Forderungen durchzusetzen bitte ???? Ihr glaubt doch nicht, das den Haag was unternimmt………
    Die VS haben gesagt, das, .. wenn den Haag jemals was machen sollte, dann würde diese Einrichtung platt gemacht werden von ihnen. ENDE der Fahnenstange………..

    Gefällt 1 Person

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