Der Artikel 16a, Abs.2GG und § 26a Asylgesetz sind der Merkel-Regierung wohl bekannt, haz sie aber nicht abgehalten, diese und andere Gesetze zu brechen. Wwnn wir Bürger die Gesetze brechen, werden wir eingesperrt. Warum nicht die Regierung?
… nämlich die, daß man Gesetze auch einhalten kann. Man könne, so stellt der „Spiegel“ erstaunt fest, Asylbewerber an der deutschen Grenze rechtlich zulässig zurückweisen.
Ja, das nennt man Drittstaatenregelung, Art. 16a Abs. 2 GG, § 26a Asylgesetz.
Die Bundesregierung ist wohl auch überrascht, vermutlich kannte man die gesetzlichen Regelungen nicht: „Die Bundesregierung hält die Zurückweisung von Asylbewerbern an der deutschen Grenze für rechtlich zulässig. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem gemeinsamen Papier von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium hervor. In der Analyse der Ministerien heißt es, jeder EU-Mitgliedstaat habe nach der Dublin-III-Verordnung das Recht, einen Schutzsuchenden in einen sogenannten sicheren Drittstaat zurückzuweisen. (Achtung, jetzt kommts:) Unklar sei aber, ob formal auch ein EU-Mitgliedstaat als „sicherer Drittstaat“ gelten könne. Dies sei „mit rechtlichen Risiken behaftet“, heißt es. Es erscheine aber vertretbar.“
Der Satz „Unklar sei aber, ob formal auch ein EU-Mitgliedstaat als „sicherer Drittstaat“ gelten könne“ ist natürlich völlige Verarsche…
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